Rauchwarnmelder: Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2017!

Ab dem Jahr 2018 tritt in Bayern die Rauchmelderpflicht vollumfänglich in Kraft. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet mit dem Jahreswechsel.

Das bedeutet, dass Ihre Wohnung künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein muss. Die wichtigsten Fakten:

  • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer der Wohnung. Für die Betriebsbereitschaft muss der Wohnungsbesitzer sorgen, im Fall einer Mietwohnung also der Mieter.
  • Montieren Sie Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen.
  • Gute Rauchwarnmelder erhalten Sie für einen Preis um 25 Euro im Brandschutzfachhandel, in Elektrogeschäften und Baumärkten.

Bitte bedenken Sie: Pro Jahr sterben in Bayern etwa 50 Menschen bei Wohnungsbränden. Durch die frühzeitige Warnung vor dem giftigen Brandrauch hätten vermutlich einige davon überlebt.

Übrigens: Die Feuerwehr kontrolliert keine häuslichen Rauchwarnmelder. Geben Sie den Personen keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung und wenden Sie sich bei einem solchen Betrugsversuch an die Polizei.

Zur Uhrenumstellung an der Wand – die Rauchwarnmelder an der Decke prüfen!

Nutzen Sie das Ende der Sommerzeit zur Erinnerung, an diesem Tag Ihre Rauchwarnmelder zu prüfen. Einfach den Prüfknopf drücken, bis ein Signalton ertönt. Bleibt er aus, ist die Batterie oder das Gerät auszutauschen.

Weitere Informationen

Unter einer Decke - Rauchmelder retten Leben


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